Wenn eine Privatperson ihr eigenes Fahrzeug verkauft, muss sie normalerweise keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen, weil sie nicht im kommerziellen Sinne tätig wird. Im Gegensatz dazu ist es für gewerbliche Autohändler oder Unternehmer erforderlich, beim Verkauf eines Autos Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und diese an das Finanzamt zu entrichten.